How-To Guide: Rechtliche Fragen rund um Deinen Pop-Up Store
Safety first. Ob Gewerbeanmeldung, Steuer oder Versicherung: Go—PopUp hilft Dir bei Deinen Fragen zur Rechtsgrundlage des Pop-Up Verkaufs.
Fragen nach Recht und Ordnung sind nicht gerade sexy Themen. Tatsächlich können sie sogar ziemliche Downer sein – nämlich dann, wenn’s zu spät ist. Die Notwendigkeit, solche Dinge rechtzeitig zu regeln, bedarf vermutlich keiner weiteren Erklärung. Safety first. Und wenn Du Dich zügig darum kümmerst, kannst Du Dich umso sorgenfreier in die Umsetzung Deines Pop-Up Stores stürzen.
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Bist Du ein richtiger Newbie und der Handel ist völliges Neuland für Dich? Grundsätzlich kann jeder problemlos ein Gewerbe betreiben – er muss es nur vor Aufnahme der Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden und danach auch wieder abmelden, selbst wenn er es über die Wintersaison nur ruhen lässt. Ein niedergelassener Pop-Up Shop oder ein ortsfester Stand in einem Einkaufszentrum sind sogenanntes Stehendes Gewerbe und als solches auf jeden Fall anzeigepflichtig. Die mit in der Regel geringen Gebühren (im unteren/mittleren zweistelligen Bereich) verbundene Anzeige erfolgt bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich oder Bezirk der Gewerbetreibende seinen Firmensitz hat – also dort, wo der Laden/Stand liegt und nicht, wo Dein Wohnsitz ist. Mittlerweile kann man das zunehmend auch online machen, das hängt vom jeweiligen Amt ab. Wichtig ist, dass das Gewerbe zu Beginn der Tätigkeit angemeldet wird, d.h. bevor Du Räume anmietest, Waren einkaufst oder Leute einstellst. Wer genau das Gewerbe anmelden muss, hängt von der Rechtsform Deines Unternehmens ab. Wenn Du das Handelsgewerbe selbständig betreibst, bist Du als natürliche Person zur Anzeige verpflichtet, bei einer Personengesellschaft sind es alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter (bei einer GbR oder einer OHG sind das in der Regel alle Gesellschafter, bei einer KG alle Komplementäre). Bei einer GmbH sind der oder die Geschäftsführer anzeigepflichtig, bei einer AG wiederum ist es der Vorstand.
Ist Dein Unternehmen bereits ins Handelsregister eingetragen, musst Du bei der erstmaligen Gewerbeanmeldung den Handelsregisterauszug vorlegen. Kleingewerbe, etwa von Kleinunternehmern (also Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Beitrag von 17 500 Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50 000 Euro nicht übersteigen wird), sind von der Eintragpflicht ins Handelsregister zwar ausgenommen, sie müssen aber trotzdem als Gewerbe angemeldet werden.
Obacht, Sonderregelungen für Gastronomen!
Wenn Du nicht gerade eine Seniorenresidenz oder eine Spielhalle als Pop-Up eröffnen willst, brauchst Du zur Anmeldung nur ein Ausweisdokument. Im Gegenzug bekommst Du den Gewerbeschein, der für das Finanzamt oder den Großmarkt-Einkauf ein wichtiges Dokument ist. Sonderregelungen gelten für gastronomische Betriebe. Du kannst relativ problemlos ein Pop-Up Café betreiben – solange Du dort keinen Alkohol ausschenkst. Für Gastronomen, die darauf nicht verzichten wollen oder können, wird es umfangreicher und auch teurer, weil sie dazu in einem ersten Schritt noch eine Gewerbeerlaubnis (Konzession) beantragen müssen, die zur Gewerbeanmeldung dann schon vorliegen muss. Die Gebührenhöhe für die sogenannte Gaststättenerlaubnis als Schank- und Speisewirtschaft ist davon abhängig, ob die Erlaubnis befristet oder unbefristet sein soll. Bei einer befristeten Erlaubnis sind die Kosten natürlich wesentlich geringer (etwa im mittleren dreistelligen Bereich) als bei einer unbefristeten (im unteren vierstelligen Bereich). Das heißt jetzt aber nicht, dass Du unter keinen Umständen alkoholische Getränke abgeben darfst. Wenn Dein Modelabel im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft, etwa beim Eröffnungsevent, Alkohol abgeben will, kann es das durchaus ohne Lizenz tun.
Hilfe beim Ordnungsamt und bei der IHK
Wenn Du Dir über die rechtlichen Grundlagen unsicher bist, kannst Du sowohl beim zuständigen Ordnungsamt als auch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) nachfragen. Es gibt meistens für die verschiedenen Gewerbe eigene Merkblätter und Antragsformulare, die eine gute Orientierung bieten und oft auch schon auf die richtigen Ansprechpartner verweisen.
Und die Steuern?
Auch beim Finanzamt hast Du als Gewerbetreibender natürlich andere Rechte und Pflichten als ein einfacher Arbeitnehmer. Die verschiedenen zu leistenden Steuern (Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuer) mit ihren unterschiedlichen Freibeträgen hängen sehr von Unternehmensgröße und Umsatz (s.o.) ab, so dass man kaum eine andere pauschale Aussage treffen kann als: Mach Dich schlau. Zuständig ist das Finanzamt des Bezirks, in dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, also dort, wo die Geschäftsführung des Unternehmens sitzt.
Und noch ein grundsätzlicher Tipp: Egal welche Verträge, Übereinkünfte, Abmachungen Du in der Zeit des Pop-Ups abschließt oder triffst, sei es mit Mitarbeitern, Kooperationspartnern oder Dienstleistern: fixiere alle diese Vereinbarungen schriftlich und leg sie auffindbar ab. Das klingt nach unsympathischem Kontrollfreak, aber im Zweifelsfall hast Du so schnell ein Dokument und damit ein starkes Argument zur Hand.
Die Schäfchen sind im Trockenen
Eine gute Nachricht haben wir aber schon jetzt für Dich: Um die Versicherung Deines Pop-Ups musst Du Dir keine Sorgen mehr machen! Wenn Du Deinen Space über Go—PopUp mietest, ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung über unseren Partner Gothaer bei jeder Buchung inbegriffen, ganz automatisch und ohne zusätzliche Kosten. Du selbst, Deine Mitarbeiter und Deine Kunden sind dann bis zu einer Deckungssumme von Personen- und Sachschäden von 10 Millionen Euro versichert. Vermögensschäden sind bis 300 000 Euro abgedeckt, der Selbstbehalt liegt dabei bei 250 Euro je Schaden. Mitversichert sind auch alltägliche Missgeschicke: Das Abhandenkommen von Schlüsseln oder Codekarten, das Auslösen von Fehlalarmen, Internet-Risiken uvm.
Eine bestimmte Versicherungspflicht für das Betreiben eines Pop-Up Stores gibt es nicht. Wenn Du einen möglicherweise eintretenden Schadensfall aber nicht aus eigener Tasche wirst bezahlen können, solltest Du eine zusätzliche Versicherung in Betracht ziehen, die Dich vor finanziellen Verlusten schützt. Die Haftpflichtversicherung, finden wir, ist das Minimum, weswegen wir uns für Dich bereits darum gekümmert haben. Wenn Du über die gewerbliche Haftpflicht hinaus auch noch Deine sonst nicht mitversicherte Ausstattung, Deine Ware oder etwaige Schäden an Glasflächen über uns zu versichern möchtest, kannst Du uns gerne ansprechen und nach einem Angebot fragen. Und auch bei allen anderen Sorgen gilt: Das Serviceteam von Go—PopUp steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. Frag uns einfach, damit Du Dich schnell um die wirklich schönen Dinge kümmern kannst: Um Deinen Pop-Up Store!
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